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10 Jahre Stalking-Paragraph:

Sind Opfer besser geschützt?

Sonntag, 13. Mai 2018, 08:53 Uhr
Stalking ist für Betroffene der reinste Alptraum. Vor zehn Jahren wurde der sogenannte Nachstellungsparagraph im Gesetzbuch installiert. Was seitdem passiert ist, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers...


Was ist Stalking und wie kann man sich wehren?
„Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Opfer sollten umgehende Maßnahmen ergreifen, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und Psychologen oder auch Rechtsanwälte einschalten“, rät der Rechtsexperte Mingers. Doch was genau besagt der Nachstellungsparagraph?

Nach § 238 StGB liegt eine Nachstellung vor, wenn jemand einem anderen unbefugt „nachstellt, in dem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht“ oder „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht“. Gleiches gilt für die Bedrohung eines anderen oder der Familie – es muss sich mithin um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers handeln.

Mit Hilfe des Gesetzes können Richter anordnen, dass sich ein „Stalker“ weder dem Wohnort noch der Arbeitsstelle nähern darf. Meistens gibt es auch ein klares Kontaktverbot zum Opfer. Wer Stalking zur Anzeige bringt, sollte detailliert Beweise über die Vorgehensweise des Täters führen, um die strafrechtliche Verfolgung zu vereinfachen. Oftmals ist es so, dass im Bereich des nun zehn Jahre alten Paragraphen kaum Verurteilungen feststellbar sind. „Schätzungsweise nur ein Prozent der ermittelten Verdächtigen werden im Endeffekt belangt. Das liegt aber auch daran, dass viele Opfer gar nicht erst zur Polizei gehen“, weiß Mingers.

Bewirken die Verschärfungen etwas?

Ein großes Problem im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung von Stalking ist die hohe Einstellungsquote bei der Staatsanwaltschaft – durch eine inzwischen verschärfte Handhabe des Paragraphen soll das nun der Vergangenheit angehören. Ebenso haben sich der Strafrahmen und die Modalität darauf geändert, ob eine Beeinträchtigung der Lebensführung vorliegt. Ob das aber wirklich zielführend ist, bleibt umstritten. Schließlich mangelt es häufig an der Beweislage eines Falles.

Wie verhindern?

Stalking ist ein gesellschaftliches Problem und sollte daher auch gesellschaftlich gelöst werden. Der Rechtsexperte betont: „Natürlich ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass man das Problem durch verschärfte Gesetze oder der Schaffung von Anlaufstellen gänzlich in den Griff bekäme. Dennoch kann hier ein großes Lösungspotential liegen.“ So bietet beispielsweise die Einrichtung „Stop-Stalking“ die Möglichkeit, professionelle Hilfe für Täter in Anspruch zu nehmen. Viele kommen aus eigenständigen Motiven. Beratung sollte also eine wichtige Rolle einnehmen. Das gilt also für Opfer wie für Täter gleichermaßen.
Autor: red

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