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Sa, 10:57 Uhr
21.04.2018

Knöllchen als Alternative zum Parkticket?

Viele Autofahrer kennen das Problem in der Stadt: Man kommt von der Arbeit nach Hause und findet keinen Parkplatz. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch sehr zeitintensiv sein. Um einen möglichst kurzen Heimweg zu haben, riskieren Autofahrer nicht selten einen Strafzettel. Was aber passiert, wenn man regelmäßig im Halteverbot parkt...


Sind die Strafzettel am Jahresende tatsächlich günstiger als täglich für das Parken zu zahlen? Oder drohen notorischen Falschparkern höhere Strafen? Diese Fragen klärt im Folgenden Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

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Auf die Frage, ob die Kosten für Strafzettel am Jahresende rentabler seien als Parkgebühren, gibt es keine pauschale Antwort. „Strafzettel für falsches Parken kosten in jeder Gemeinde oder Stadt unterschiedlich und bewegen sich im Regelfall zwischen 10 und 35 Euro. Auf dem Dorf sind die Kosten aber tendenziell geringer als in der Stadt“, weiß der Rechtsexperte Mingers. Aber Achtung: Nicht überall ist nur ein Strafzettel die Konsequenz. Wer Behindertenparkplätze oder Feuerwehrzufahrten zuparkt, der muss mit Abschleppkosten von mehreren Hundert Euro rechnen.

Notorischen Falschparkern droht auch bei wiederholtem Verhalten nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Pflichtteilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. Außerdem führt der Rechtsexperte Mingers fort: „Sollte es Hinweise darauf geben, dass jemand unbelehrbar ist und davon auszugehen sei, dass er sich weiterhin falsch verhält, kann demjenigen sogar die Führerscheinlizenz entzogen werden – auch lebenslang“.
Autor: red

Kommentare
-Insider-
21.04.2018, 22.18 Uhr
Das
ist ja ein toller Anwalt..... Was zu zahlen ist bei einem Parkverstoß legt nicht die Gemeinde fest, sondern der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog der StVO. Wie manche Leute an ihren Job gekommen sind, ist mir echt ein Rätsel.
Schlaubert
22.04.2018, 07.26 Uhr
@Insider ,
nicht ganz richtig.
Auf privat bewirtschafteten Parkflächen darf mehr „abkassiert“ werden .
Die Parkraumbewirtschaftungsfirmen dürfen höhere Sanktionen verhängen .
-Insider-
22.04.2018, 11.31 Uhr
Das
ist korrekt. Da hier aber auch von MPU gesprochen wird, ist davon auszugehen, dass es sich um öffentliches Verkehrsrecht handelt. Parke ich auf privat Parkplätzen immer wieder falsch, handelt es sich bei dabei nicht um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Vertragsverstöße. Mit Befahren des Parkplatzes gehe ich einen Vertrag ein. Somit unerheblich für "MPU".

Insgesamt suggeriert der Text, dass jede Stadt/Gemeinde die Kosten für seine Falschparker selbst festlegen kann und das ist schlichtweg falsch.
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