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So, 07:53 Uhr
04.03.2018
Skurrile Gesetze und was es mit ihnen auf sich hat

Die Todesstrafe in Deutschland?

Gesetze gibt es viele – manche von ihnen erscheinen auf den ersten Blick aber ziemlich absurd. Beim genaueren Hinsehen findet sich meistens eine logische und plausible Erklärung, die verstehen lässt, was es mit ihnen auf sich hat. Der Kölner Rechtsanwalt Markus Mingers hat drei kuriose Gesetze zusammengestellt...


„Zunächst einmal Entwarnung: Zum Tode verurteilt werden kann in Deutschland spätestens seit 1949 niemand mehr, denn nach Einführung des Grundgesetzes wurde die Todesstrafe im gesamten Bundesgebiet abgeschafft“, weiß Mingers. Nach und nach haben alle Bundesländer ihre Verfassungen dementsprechend angepasst – bis auf Hessen.

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In der hessischen Verfassung heißt es nämlich: „[…] Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ Aufgrund des Artikels 32 im deutschen Grundgesetz, welches mehr Gewicht hat als die Verfassung eines Bundeslandes, hat die Todesstrafe aber offiziell keinen Bestand mehr und besteht in Hessen nur noch auf dem Papier.

Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter §1314 Absatz 2 findet sich eine kuriose Regel zur Eheschließung. Dort heißt es: „[…] eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit […] befand…“ und „[…] ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt…“. Mit Bewusstlosigkeit ist laut BGB gemeint, dass jemand unter starkem Medikamenten- oder Drogeneinfluss steht oder während der Trauung alkoholisiert ist.

Dazu Mingers: „Die Anwendung dieses Gesetzes stellt sich in der Praxis als schwierig heraus, da es keine genaue Definition darüber gibt, ab wann jemand unter Alkoholeinfluss nicht mehr zurechnungsfähig ist. Grund zur Sorge gibt es allerdings nicht: Wer vor seiner Hochzeit ein oder zwei Gläser Sekt trinkt, muss nicht damit rechnen, dass seine Ehe annulliert wird.“

Das Sandburgenbau-Verbot auf Sylt

Landesgesetze in Kiel und auf der beliebten deutschen Ferieninsel Sylt verbieten es, dort Sandburgen oder sandburgenähnliche Objekte zu bauen. Hier sind aber zunächst nur besonders große Sandburgen gemeint. Hintergrund dieses skurrilen Gesetzes sind die Löcher, die beim Bau einer Sandburg entstehen. Aufgrund der Gezeiten werden die Löcher mit Wasser geflutet und lassen sich nur schwierig wieder schließen. Besonders problematisch wird es, wenn zum Beispiel Strandkörbe in die mit Wasser gefüllten Löcher rutschen.
Autor: red

Kommentare
Real Human
04.03.2018, 13.59 Uhr
„Ich verurteile Sie zu 10 Millionen Jahren Leben!“
So könnte in nicht einmal 100 Jahren ein Urteilsspruch in einer posthumanen Welt lauten, in einer Welt, in der es neben den auf Biologie basierenden Menschen unsterbliche/unkaputtbare Androiden geben könnte. Das ist heute kaum vorstellbar. Aber wie hätten wohl Menschen zu Beginn unseres Jahrhunderts reagiert, wenn ihnen jemand prophezeit hätte, dass in 100 Jahren jeder Mensch einen kleinen „Taschenspiegel“ mit sich führen würde, mit dem er/sie sich mit anderen Menschen z.B. in Australien unterhalten kann, ganz zu schweigen von dem, was das „Spiegelchen“ sonst noch kann.

Wollen „wir“ eigentlich EWIG leben? Zumindest würden wohl die meisten Menschen im Alter noch ein paar Jährchen hinzu „geschenkt“ bekommen. Fast jede/r will alt werden aber nicht alt sein.„Man müsste noch mal zwanzig sein und so verliebt wie damals...“ so lautet ein uralter Schlager und verrät damit nebenbei auch gleich den natürlichen Sinn des auf Biologie basierenden Lebens.

„Das egoistische Gen“ (Dawkins) drängt sich bei dem Naturwesen Mensch nämlich immer noch in den Vordergrund. Wenn so ein Menschenpärchen möglichst viele Nachkommen erfolgreich gezeugt, geboren und wieder bis zur Zeugungsfähigkeit großgezogen hat, ist die Aufgabe der individuellen Überlebensmaschine der Gattung Homo im Sinne der DNA erfüllt. Die DNA/DNS hat sich erfolgreich kopiert. Sein Gehirn fasst sich an den Kopf und fragt sich: Soll das der ganze Sinn meiner Existenz gewesen sein? Schön illustriert findet man das, wenn man nach „eat survive reproduce cartoon“ googelt. Gehirne fungieren in diesem Sinne nur als evolutionär vorteilhafte „Prognosemaschinen“ Siehe dazu Thomas Metzinger in http://www.deutschlandfunk.de/sendereihe-philosophie-im-hirnscan-manuskript-die-welt-wie.740.de.html?dram:article_id=287724!

Damit haben sich viele Menschen nie abgefunden und so gibt es viel mehr Wahn-Gläubige als Humanisten, von denen die meisten Atheisten sind. Aber diese – wissenschaftlich betrachtet – trostlose Aussicht könnte bald von einer technisch realisierbaren Noch-Utopie ersetzt werden. Es fragt sich nur, ob sie sich für unsere Nachfahren, die „Mind Children“ (Hans Moravec), als eine Eu- oder eine Dystopie erweisen könnte. (U.a. deshalb bezeichne ich mich als KRITISCHEN Transhumanisten!)

Wenn nämlich zukünftige „Seelen“ als Software in einem Computer oder Androiden realisiert werden könnten, wären sie theoretisch bis zum Ende des Universums lebensFÄHIG. Fraglich ist allerdings, ob sie auch alle „ewig“ lebensWILLIG sein würden. Möglich wäre das durch sicher gelagerte regelmäßige „Backups“, die heute schon jeder von seinen Daten anlegen sollte. (Darunter könnten aber auch Dateien sein, die man „nach dem Tode“ der Originale lieber nicht wiederauferstehen lassen würde, zumal wenn dazu die Hilfe Dritter erforderlich wäre.)

Haben Sie schon mal unter Langeweile gelitten, unter der ewigen Wiederkehr des immer schon mal Dagewesenem in nur unbedeutenden Variationen? Viele Gläubige bitten in ihren Gebeten um „das ewige Leben“. Haben jene sich jemals Gedanken darüber gemacht, was es bedeuten würde, wenn ihr Wunsch in Erfüllung gehen sollte? Diese Probleme hat heute noch niemand. Aber es gibt am Ende des Lebens häufig äußerst schmerzliche und würdelose Situationen, bei denen man das Nicht-mehr Existieren vorziehen würde. Und was ist eigentlich der „Tod“ anderes als eine ultimative Bewusstlosigkeit? Wer nicht mehr existiert, kann sich darüber auch nicht mehr ärgern! Und irgendwann sollte man auch mal für seine Nachkommen Platz auf diesem endlichen Planeten machen.

Die Todes-“strafe“ ist – zumal wenn sie schmerzfrei vollstreckt wird – meist nur ein von philosophischer Unterbelichtung zeugendes Instrument in den Händen mancher selbstgerechter rachsüchtiger Paragraphenhengste/Stuten.

Mir ist klar, dass man in einer kleinen Provinzzeitung hierzu nicht viel bewirken kann. Aber jemand hat dieses „skurrile“ Thema schließlich aufgeworfen;–)

Jörg Birkefeld
tannhäuser
04.03.2018, 15.51 Uhr
Todesstrafe....
...betrunken heiraten und in von Sandburgen auf Sylt verursachten Löchern versunkene Strandkörbe...?

Sind das Metaphern, deren Zusammenhang Herr RA Mingers noch erläutern wird oder hat nur der geschätzte Joerg B. die Intention verstanden?

In Hessen ist man zu bequem, die Todesstrafe abzuschaffen, was aber unnötig ist, weil die Bundesgesetze höherwertig sind?

Wenn man das weiterdenkt und die Schulzensche Eurokratie so wie von ihm und anderen Fanatikern forciert, einführt, kann Deutschland seine Gesetzbücher dann auch entsorgen. Die EU hat schliesslich immer und in jedem Bereich das letzte Wort.

Ich kenne keine seriösen Tatsachenberichte über Todestrakte ausser in den USA. (Ich meine nicht die Reportagen in Dauerschleife im TV sondern Printmedien z. B. Sachbücher).

Abgesehen von versagender Hinrichtungstechnik inklusive schmerzhafter Verlängerung des Todeskampfes scheint das Warten in unmenschlichen Haftbedingungen auf den Termin wohl schon die Vorhölle oder eigentliche Strafe zu sein.
Andreas Dittmar
04.03.2018, 23.51 Uhr
Die Hessen waren nicht die Letzten
In der DDR wechselte man die Hinrichtungsmethode vom Enthaupten auf Erschießen, da die betagte Guillotine ab und zu ihren Dienst versagte und unterwegs zwischen Verriegelung und Hals des Delinquenten stecken blieb. Das man dann auf ein neues das schwere Beil hochzog war wohl eher der gewünschten Geheimhaltung zuzurechnen. Für den Betroffenen bedeutete das natürlich richtig Stress. Trotzdem bewegte auch diese Unmenschichkeit die Verantwortlichen im real existierenden Sozialismus nicht zur Abschaffung der Todesstrafe. Das letzte Todesurteil auf deutschem Boden wurde 1981 in der DDR vollstreckt durch Genickschuß.
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