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Mo, 09:22 Uhr
15.01.2018
Betrugsversuche im Namen des Finanzamts

Vorsicht bei Telefonaten und im Zahlungsverkehr

Betrüger schrecken nicht davor zurück, sich als Finanzamt auszugeben. Deshalb bitten die Finanzämter in Thüringen um Aufmerksamkeit. Aktuell werden beispielsweise telefonisch Vollstreckungen angekündigt...


Ein Sprachautomat fordert auf, durch die Eingabe einer Ziffer auf der Tastatur das Finanzamt zurückzurufen. Dahinter verbirgt sich wahrscheinlich eine kostenpflichtige Rufumleitung und keinesfalls um eine autorisierte Nummer der Finanzverwaltung. Finanzministerin Taubert rät: „Der Angerufene sollte sofort auflegen, denn die Finanzämter informieren stets schriftlich über beabsichtigte Vollstreckungsmaßnahmen.“

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Eine weitere Betrugsmasche im Zahlungsverkehr ist weniger offensichtlich als Betrugsversuch zu erkennen: Betroffene erhalten zunächst auf ihrem Konto einen als Steuer-Gutschrift bezeichneten Geldeingang. Kurze Zeit später werden sie um Rücküberweisung auf ein angebliches Konto des Finanzamts gebeten. Diese Bitte wird mit einer Fehlbuchung im Amt begründet. Offenkundig wird der Betrug erst, nachdem der Geldeingang vom Konto des Geschädigten durch die Betrüger widerrufen und zurückgebucht wurde. Die Rücküberweisung auf das angebliche Konto des Finanzamts kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Damit ist für den Betroffenen das Geld verloren.

Finanzministerin Heike Taubert rät, sich bei verdächtigen Fällen im Merkblatt „Hinweise zum Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt“ zu informieren Zu finden ist dieses auf den Internetseiten der Thüringer Finanzämter http://www.thueringen.de/finanzaemter/. Das Merkblatt enthält viele wichtige Informationen zum Verwaltungshandeln der Finanzämter.

Diejenigen, die sich dennoch nicht sicher sind, ob die erhaltene Post oder der eingegangene Anruf tatsächlich vom Finanzamt stammt, sollten Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Autor: red

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