eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 11:08 Uhr
24.01.2017
Das tut weh

Zur Rückzahlung vom Kaufpreis verdonnert!

Heute vor einer Woche die Sensation: Zum ersten Mal wurde in Deutschland, genauer vor dem Landgericht Hildesheim, ein Erfolg für Verbraucher erstritten! Der VW-Konzern selbst wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises eines Schummel-Diesels an den Kunden verurteilt...


Eine Ausnahme, da Volkswagen seither damit argumentierte nicht in direkter Geschäfts- und Vertragsbeziehung zum Kunden zu stehen. Bislang blieben die Händler des Automobil-Riesen im Fokus der Prozesse und Anklagen.

Anzeige symplr
Der Rechtsexperte Markus Mingers kommentiert das LG-Urteil: Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer eines Skoda Yeti 2.0 TDI Elegance Plus Edt. aus dem Jahr 2013 geklagt und den vollen Neupreis von rund 26.500 Euro zurückverlangt. Das Gericht gab ihm wegen gesetzwidriger Manipulation des Triebwerks bzw. dessen Steuerung recht und verdonnerte Volkswagen nun zur Rückerstattung des Neupreises und zusätzlich zur Rücknahme des Schummel-Diesels.

„Selten fielen Urteile im VW-Abgasskandal so verbraucherfreundlich aus und ebenso selten fokussierte man sich so sehr auf die Täuschung der Kunden und Verbraucher durch den Konzern selbst! Für Betroffene, Kläger und Anwälte in ganz Deutschland ist das Urteil des LG Hildesheim als bahnbrechend zu sehen“, hält Markus Mingers fest. Volkswagen äußerte sich mit Bedacht auf das Urteil, ließ allerdings auch verlauten, dass der Fall nach intensiven Untersuchungen in Berufung gehen wird.

Mittlerweile laufen vor den Landgerichten in der Bundesrepublik hunderte Verfahren, in denen Verbraucher und getäuschte Kunden gegen Autohäuser, Händler und den Konzern selbst klagen. „Allerdings wartet man noch auf eine einheitlichere Rechtssprechung, unter anderem fehlt es auch an höchstrichterlichen Entscheidungen zum Abgasskandal“, weiß der Rechtsexperte. Derzeit werden bis zu 80 % der Klagen seitens der Käufer von Gerichten abgewiesen, nur ein kleiner Teil der Kläger hat eine wirkliche Aussicht auf Erfolg. VW selbst wiegt sich mit dem derzeitigen Alleinstellungsmerkmal des Urteils in Sicherheit.

Markus Mingers sagt dazu: „Man gehe davon aus, dass in der Berufung Korrektur stattfindet und ein Urteil wie dieses ein reiner Einzelfall bleibt.“ An anderen Landgerichten wären Fälle wie dieser abgewiesen worden. Ähnlich wie in den USA erwarten Volkswagen aber Zahlungen in Milliardenhöhe, sollte sich das Oberlandesgericht dem Urteil des LG Hildesheim anschließen. „Es bleibt also abzuwarten, wie es für Verbraucher und den angeknacksten Automobil-Riesen weitergeht“, so Mingers.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr