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Di, 12:29 Uhr
25.10.2016
Bundesgerichtshof tagt am 06. Dezember

Verkehrsunfall bei Pauschalreise

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich am 06. Dezember 2016 mit einem Grundsatzurteil zum Thema Verkehrsunfall bei Pauschalreisen.

Sachverhalt:

In beiden Verfahren buchten die Reisenden bei der Beklagten eine Pauschalreise vom 15. Dezember bis 29. Dezember 2013 in die Türkei. Im Reisepreis war der Transfer vom Flughafen zum Hotel inbegriffen.

Auf dieser Fahrt kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Transferbus auf der eigenen Fahrspur durch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt wurde. Die Reisenden erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Sie sehen in dem Unfall einen Reisemangel im Sinne des § 651c Abs. 1 BGB* und verlangen von dem beklagten Reiseveranstalter unter anderem nach § 651d Abs. 1 BGB** die Rückzahlung des Reisepreises.

Das Urteil könnte für viele Reisende interessant werden.
Prozessverlauf:

Das Amtsgericht hat den Klagen teilweise stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht in beiden Fällen die Klagen insgesamt abgewiesen. Es hat das Vorliegen eines Reisemangels verneint und angenommen, der durch den "Geisterfahrer" verursachte Unfall verwirkliche ein allgemeines Lebensrisiko der Reisenden, für das der Reiseveranstalter nicht einzustehen habe.

Mit den vom Landgericht zugelassenen Revisionen verfolgen die Reisenden ihre Ansprüche weiter.
Autor: bwi

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